Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Jeder der sich auf dem Ponyhofgelände einschließlich der Koppeln aufhält, muss sich an die AGBs halten! Unsere Leistungen erfolgen ausschließlich nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Der Reitschüler erkennt mit erfolgter Buchung diese Bedingungen als verbindlich an.

1. Allgmeines

Reiten ist auf unseren Ponys und Pferden nur mit Reithelm gestattet. Jeder Reiter muss über eine ausreichende Haftpflichtversicherung verfügen. Der Aufenthalt auf dem Ponyhof, der Umgang mit allen Tieren, das Reiten und jede Art der Betätigung erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr! Die Benutzung von Handys während des Reitunterrichts bzw. während des Aufenthaltes im Stall ist nicht gestattet! Für verschmutzte, beschädigte, vergessene oder verloren gegangene Sachen kann keine Haftung übernommen werden. Unbefugten ist das Betreten des Geländes nicht gestattet. Das Rauchen ist im gesamten Stallgebäude und auf dem Stallgrundstück untersagt. Von Besuchern und Reitern wird während des Reitbetriebes R U H E erwartet. Der Putzplatz ist stets sauber zu verlassen. Das Sattelzeug und Zubehör sind Leihgaben und als solche pfleglich zu behandeln. Nach dem Gebrauch ist das Sattelzeug unverzüglich in die Sattelkammer zurück zu hängen. Den Hinweisen und Anordnungen des Reiterhofpersonals zum Betriebsablauf ist Folge zu leisten. Die Gäste verpflichten sich, den Anweisungen des Reitlehrers und der Helfer bezüglich der Pferde und auf dem Pferd nachzukommen. Sie dienen einer reibungslosen Organisation sowie der Sicherheit der Teilnehmer. Eltern haften für ihre Kinder. Für Kinder gelten außerdem folgende Richtlinien hinsichtlich des Verhaltens auf dem Gelände des Reiterhofes:
- das eigenmächtige Besteigen von Maschinen, Böden, Heu- und Holzstapel ist nicht gestattet
- das Verlassen des Reiterhofes ohne Inkenntnissetzung einer weisungsbefugten Person und / oder die ausdrückliche Erlaubnis der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten ist nicht gestattet.


2. Ponycamps, Reiterwochenenden, Lehrgänge, Wochenenden, Ausflüge

Mit überweisung der Reservierungsgebühr (wird voll angerechnet) oder des Gesamtbetrages ist die Buchung erfolgt. Der Restbetrag ist spätestens am Anreisetag in bar zu entrichten. Die Reservierungsgebühr verfällt, wenn bei einer Absage der reservierte Platz nicht wieder besetzt werden kann. Bei abgebrochenen Eventveranstaltungen ist keine Rückerstattung, auch keine Teilrückerstattung, des Preises möglich.


3. Reitunterricht

Die gebuchte Reitstunde muss SPÄTESTENS 48h vor Beginn abgesagt werden. Ansonsten wird die volle Reitstundengebühr fällig, ohne Ausnahmen. Spätestens 10 Minuten vor Beginn der Reitstunde sollte der Reiter / Reiterin anwesend sein. Reitstunden werden im Voraus gebucht und bezahlt. Die zu reitenden Pferde werden vom Reitlehrer festgelegt.


4. Vertragsabschluss

Der Vertragsabschluss hat schriftlich/mündlich zu erfolgen. Nicht in Anspruch genommene Leistungen (z.B. vorzeitiger Abbruch einer Reitstunde) werden grundsätzlich nicht erstattet. Sollte ein Vertrag durch nicht vorhersehbare, höhere Gewalt (Unwetter, Katastrophen, Epidemien, Pferdeseuchen, innere Unruhen, Krieg) nicht zustande kommen, sind sowohl Veranstalter als auch der Buchende von jeglichen Vertragsbedingungen befreit. Sollte ein gebuchtes Event aus vom Ponyhof zu verantwortenden Gründen nicht zustande kommen, werden bereits geleistete Zahlungen in vollem Umfang zurückgezahlt, wenn kein Ersatztermin statt findet. Weitergehende Forderungen bleiben ausgeschlossen.


5. Zahlungsweisen

Anzahlung und Restzahlung können in bar oder per überweisung getätigt werden. Schecks werden von uns nicht anerkannt. Kartenzahlung ist nicht möglich.


6. Haftung

Das Reiten auf unserer Anlage wie auch auf unseren Pferden geschieht auf eigene Gefahr. Dies gilt für das Reiten auf dem Reitplatz, bei Ausritten im Gelände sowie bei allen sonstigen Reitveranstaltungen, für die sich der Reitstall verantwortlich zeichnet. Eine Teilnahme an der durch uns organisierten Events ist nur möglich, wenn das Vorhandensein einer Krankenversicherung durch Bescheinigung der Versicherungsgesellschaft (Card genügt) nachgewiesen wird. Wir empfehlen im übrigen den Abschluss einer Unfallversicherung. Die Eltern sind für Geschwisterkinder und deren Aufsicht selbst zuständig und haftbar. Der Firma haftet bei Veranstaltungen (z.B. bei Ponycamps) im Rahmen der von ihr abgeschlossenen Haftpflichtversicherung. Die Teilnahme am Reitunterricht/Ausritt erfolgt auf eigene Gefahr. Der Ponyhof Sonjas-Reiter-und-Pferdeparadies weist darauf hin, dass sie für Unfälle, die im Zusammenhang mit dem Reitunterricht/Ausritt oder dem Beritt eines Pferdes geschehen, eine Haftung nur insoweit übernimmt, als hierfür Versicherungsschutz besteht bzw. der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist.


7. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten einschließlich Scheck-, Wechsel- und Urkundenprozesse sind in jedem Fall der Sitz des Pomyhofes in Nünchritz. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.


8. Schlussbestimmung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) dienen als Grundlage jeglicher Vertragsabschlüsse mit dem Leistungsanbieter Ponyhof Sonjas-Reiter-und-Pferdeparadies. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Sollten einzelne Regelungen dieser Geschäftsbedingungen nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, treten die hierfür vorgesehenen Bestimmungen in Kraft. Die nicht betroffenen Regelungen bleiben hiervon unberührt.

Leckwitz den 01.01.2017

Aline Gocht
Ponyhof Sonjas-Reiter-und-Pferdeparadies
Dorfring 1
01612 Nünchritz/Leckwitz